Köln darf Sex-Steuer erheben
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Prostituierte müssen in Köln sechs Euro pro Arbeitstag an den Kommunalhaushalt abführen.
Köln hatte im Dez. 2003 erstmals "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs" sowie "das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt" einer Vergnügungssteuer unterworfen.
Vier Veranstalter hatten dagegen die Klage eingereicht, die nun von den Richtern abgewiesen wurde. Die Sex-Steuer verstoße weder gegen Europarecht oder das Grundgesetz.
Prostituierte, die weniger als 25 Tagen pro Monat arbeiten, müssen weiterhin sechs Euro pro Arbeitstag an die Stadtkasse abgeben. Betreiber von Bordellen, in denen Besucher Eintritt bezahlen müssen, zahlen täglich drei Euro pro zehn Quadratmeter Fläche an Steuern.
